{"id":6141,"date":"2021-01-27T14:04:23","date_gmt":"2021-01-27T12:04:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.berlin.freidenker.org\/?p=6141"},"modified":"2021-01-27T14:04:23","modified_gmt":"2021-01-27T12:04:23","slug":"erklaerung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.berlin.freidenker.org\/?p=6141","title":{"rendered":"Erkl\u00e4rung"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p>der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanit\u00e4ren Unterst\u00fctzung e.V. (GRH)<\/p>\n<p>Polizeiwillk\u00fcr stoppen \u2013 Solidarit\u00e4t mit der FDJ<\/p>\n<p>Die LL-Demonstration zum Friedhof der Sozialisten am 10. Januar 2021 in Berlin wurde durch brutalen Polizeieinsatz gest\u00f6rt. F\u00fcr die martialisch aufgestellten Polizeikohorten war das Blau der FDJ-Fahnen und der Hemden der FDJ Anlass, massiv in den Ablauf der Demonstration einzugreifen. Im Einklang mit der Rechtslage verweigerten die Jugendlichen die Herausgabe der Fahnen. Weitere Teilnehmer solidarisierten sich mit ihnen; andere versuchten zu vermitteln. Die Polizei entzog sich jeglicher deeskalierender Gespr\u00e4che und provozierte durch \u00e4u\u00dferste Gewaltanwendung schwere Auseinandersetzungen. Sie entriss den Demonstrierenden die FDJ-Fahnen, zerrte brutal Teilnehmer aus den Reihen der Versammelten, schlug und setzte Pfefferspray ein.<\/p>\n<p>Das Verhalten der Berliner Polizei ist rechtswidrig und unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig. Sie setzt damit eine unselige Tradition gegen linke Kr\u00e4fte in Deutschland fort:<\/p>\n<p>\u00b7 Die FDJ ist im Osten Deutschlands nicht verboten, demzufolge auch nicht ihre Symbole.<\/p>\n<p>\u00b7 Das Verbot der FDJ im Westen ist nach heutigem Verst\u00e4ndnis rechtsstaatswidrig; sp\u00e4testen mit Ende des Kalten Krieges war es obsolet.<\/p>\n<p>\u00b7 Das Tragen von Blauhemden durch wenige dutzend TeilnehmerInnen einer Demonstration von mehreren tausend Menschen kann nicht als Uniform im Sinne des Versammlungsgesetzes (VersG) gewertet werden. Im \u00dcbrigen wurden in j\u00fcngster Vergangenheit Demonstrationen der FDJ von der Polizei sogar eskortiert.<\/p>\n<p>\u00b7 Jeglicher Polizeieinsatz muss angemessen und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sein. Dieses Gebot wurde im vorliegenden Fall gr\u00f6blich verletzt.<\/p>\n<p>\u00b7 Im Interesse eines friedlichen Ablaufs eines Aufzuges wird nach dem Versammlungsrecht ein Zusammenwirken von Verantwortlichen eines Aufzuges und der Polizei zur Pflicht gemacht. Dem hat sich die Leitung des Polizeieinsatzes verweigert.<\/p>\n<p>Das Versammlungsrecht ist nach dem Grundgesetz (Art. 8) und der Berliner Verfassung (Art. 26) ein garantiertes Grundrecht. Es ist Aufgabe der Berliner Polizei, dieses Recht zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Mit dem Polizeieinsatz wurde die Wahrnahme dieses Grundrechts verletzt. Es wurden rechtswidrige Forderungen erhoben, der Einsatz war grob unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, durch die polizeilichen Ma\u00dfnahmen wurden die Demonstrierenden zusammengedr\u00e4ngt, und der planm\u00e4\u00dfige Abmarsch verz\u00f6gerte sich um nahezu eine Stunde. Gesetzliche Hygienevorschriften konnten nicht eingehalten werden; d.h. die Polizei gef\u00e4hrdete die Gesundheit von TeilnehmerInnen.<\/p>\n<p>Nach dem VersG (\u00a7 21) macht sich u.a. strafbar, wer bei nicht verbotenen Aufz\u00fcgen Gewaltt\u00e4tigkeiten vornimmt oder grobe St\u00f6rungen verursacht. Abgesehen von K\u00f6rperverletzungen sind beim Polizeieinsatz am 10. Januar nicht nur Dienstrechtsverletzungen zu pr\u00fcfen, sondern ist auch der Verdacht von Straftaten nach dem VersG gegen Verantwortliche naheliegend.<\/p>\n<p>Die GRH fordert vom Senat, vom Innensenator und der Polizeipr\u00e4sidentin,<\/p>\n<p>den Polizeieinsatz gegen die LL-Demonstration konsequent zu untersuchen,<\/p>\n<p>die Verantwortlichen f\u00fcr das rechtswidrige Vorgehen zur Rechenschaft zu ziehen,<\/p>\n<p>Schlussfolgerungen aus diesen Vorkommnissen und fr\u00fcheren zu ziehen (z. B. wurden 2018 ebenso rechtswidrig KPD-Fahnen eingezogen und in einer Dienstaufsichtsbeschwerde ger\u00fcgt),<\/p>\n<p>die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die Ergebnisse umfassend zu informieren.<\/p>\n<p>Die GRH erwartet, dass die Staatsanwaltschaft ihrer Pflicht, den Verdacht von Straftaten durch Polizeiangeh\u00f6rige zu untersuchen, nachkommt.<\/p>\n<p>Die GRH erkl\u00e4rt ihre uneingeschr\u00e4nkte Solidarit\u00e4t mit der FDJ, mit den zu Unrecht verfolgten TeilnehmerInnen und steht der traditionsreichen Jugendorganisation in ihrem gerechten Kampf gegen Willk\u00fcr und Diskriminierung, f\u00fcr Frieden und gesellschaftlichen Fortschritt zur Seite.<\/p>\n<p>Hans Bauer<\/p>\n<p>Vorsitzender der GRH<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Hans Bauer ist Mitglied im Berliner Freidenker-Verband<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanit\u00e4ren Unterst\u00fctzung e.V. 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