Von Olaf Brühl (3. Dez. 2012), Berliner FreiDenker
Mit großem Erstaunen und Befremden haben die Berliner FreiDenker zur Kenntnis genommen, dass das Internationale Literaturfestival Berlin (ilb) mehrere Veranstaltungen im Zusammenhang mit den Solidaritäts-Kampagnen für die weibliche Moskauer Punk-Gruppe „Pussy Riot“ (Muschi-Krawall) organisiert. Zu den Teilnehmern am 12. Dezember gehören laut Ankündigung des ilb in Berlin die Bundestagsabgeordnete Marieluise Beck (Bündnis 90/Die Grünen), die Künstlerin Joulia Strauss, sowie die Schauspielerinnen Franziska Herrmann, Tatiana Nekrasov und Nina West. Die Literaturnobelpreisträgerin Elfriede Jelinek habe speziell für die Veranstaltung ein Punk-Gedicht eingesprochen. Darüber hinaus soll die als „world-wide-reading“ deklarierte Aktion, die, allerdings nicht ganz so „weltweit“ wie verkündet, an weiteren Orten in sechs Ländern stattfinden: so in Moskau, in einer Kultur-Bar in Toulouse, am City-College von Santa Barbara, im Kleinen Literaturhaus Basel, zwei Orten in Österreich, nämlich dem Freien Radio Innsbruck und im Driesch Verlag Drösing, sowie 9 Orten in Deutschland, so in Rostock, Hamburg, Fulda, Frankfurt/M., Aalen, Saarbrücken und zwei in Berlin. Das Internationale Literaturfestival Berlin ist eine Veranstaltung der Peter-Weiss-Stiftung für Kunst und Politik e.V. und der Berliner Festspiele unter Schirmherrschaft der Deutschen UNESCO-Kommission. – Bereits am 8.9.2012 fand eine Benefiz-Veranstaltung für Pussy Riot im Haus der Berliner Festspiele statt. Die Teilnehmenden waren u.a. Marion Brasch, Jakob Hein, Wladimir Kaminer, Janne Teller und die Bolschewistische Kurkapelle Schwarz-Rot, sie verzichteten auf ihre Gagen, die Einnahmen werden Pussy Riot zur Verfügung gestellt.
Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir an dieser Stelle ausgewählte Pressestimmen zum braunen Terror und zur Forderung eines überfälligen NPD-Verbotes:
Die Tageszeitung „neues deutschland“ schreibt:
Von René Heilig 23.11.2011
Erstaunliches aus Erfurt
Statt Tourismus ist in Thüringen Terrorismus Tagesthema
»Das ist Thüringen«, hieß die Imagekampagne, die Ende August mit einem Budget von zwei Millionen Euro bundesweit gestartet worden war. Nun, seit Thüringen immer im Zusammenhang mit Nazi-Terrorismus genannt wird, hat Erfurt sie gestoppt. Statt Anzeigen zu schalten, geht man nun Anzeigen nach.
Von Thomas Blum 23.11.2011
Alles Extremisten außer Mutti
Viele Initiativen, die sich gegen Rechts engagieren, werden von den Behörden nach wie vor als Staatsfeinde betrachtet
Opferberatungsstellen und Initiativen gegen Rechts wehren sich gegen ihre Gleichsetzung mit Rechtsradikalen.
Die Tageszeitung „Junge Welt“ schreibt zum gleichen Thema:
Weniger Geheimdienste, mehr Demokratie
Die Fraktion Die Linke im Bundestag hat ein »Fünf-Punkte-Programm zur Aufklärung des Versagens von Sicherheitsbehörden und Politik im Kampf gegen Rechtsextremismus« vorgelegt
http://www.jungewelt.de/2011/11-30/028.php?sstr=npd|verbot
Seit Jahren fordern linke und demokratische Kräfte das Verbot der NPD
Außer Spesen nichts gewesen? Diese Frage kann man mit einem eindeutigen Ja beantworten.
„Nach der großen Erwartungshaltung, die durch die Römische Kurie und ihren deutschen Stadthaltern, den Medien und frömmelnden Politikern genährt wurde, ist Ernüchterung eingetreten.
Uns Freidenker kann das Ergebnis nicht überraschen. Doch möchte ich auf bestimmte Punkte aufmerksam machen, die die Öffentlichkeit so deutlich nicht von bestimmten Medien erfahren hat.
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Papst Benedikt der XVI. wurde vom Bundestagspräsidenten eingeladen, am 22.09.2011, im Deutschen Bundestag zu sprechen und vom Priesterseminar Freiburg/Breisgau, am 24.09.2011 die 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts zu empfangen.
Aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist der Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche Art. 4 Abs. 1 (Religions- und Weltanschauungsfreiheit als unverletzliches Grundrecht), Art. 3 Abs. 3 / Art. 33 Abs. 3 (Indifferenzgebot), Art. 137 Abs. 1 RV 1919 in Verbindung mit Art. 140 GG (Verbot der Staatskirche), Art. 137 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 140 GG (kirchliches Selbstbestimmungsrecht) zu beachten.
Dieser ist vom Bundesverfassungsgericht wie folgt formuliert worden: „dem Staat als Heimstatt aller Staatsbürger ohne Ansehen der Person ist durch das
Grundgesetz weltanschaulich-religiöse Neutralität auferlegt.“ Es verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagt auch die Privilegierung bestimmter
Bekenntnisse.
erklarung-zu-papstbesuch