Landesverband Berlin im
Deutschen Freidenker-Verband e.V.

MENSCHENRECHTE! – die Freidenker hatten Erich Buchholz zu Gast

In unserer Reihe der öffentlichen monatlichen Veranstaltungen „Freidenker im Gespräch“ hatten wir am 10. Februar 2016 Prof. Dr. Erich Buchholz zu Gast. Von dieser Veranstaltung gibt es diesen Audiomitschnitt:

Unser Mitglied Elke Zwinge-Makamizile, Moderatorin des Gesprächs, hat den folgenden Bericht verfasst, den wir hiermit allen, die nicht dabei sein konnten, zugänglich machen. Danke Elke!

.

Juristische und praktische Probleme der Menschenrechte“

Der Referent Erich Buchholz (* 8. Februar 1927 in Berlin) ist ein deutscher Jurist und Autor.

Er wurde 1991 nach der juristischen Annexion der DDR in die BRD im Zuge der radikalen Abwicklung aus der Humboldt-Universität entlassen.

Mit zahlreichen Publikationen (siehe unten) setzte er seine Tätigkeit als streitbarer Rechtswissenschaftler seit 1990 fort.

Von 1948 bis 1952 studierte Buchholz Jura an der Humboldt-Universität zu Berlin, wo er als wissenschaftlicher Assistent tätig war. 1956 promovierte Buchholz über Strafzumessung. Seit 1957 arbeitete der Jurist als Dozent, seit 1965 als Professor mit Lehrauftrag, später Ordinarius und Leiter des Instituts für Strafrecht.Seit 1965 war er Professor mit Lehrauftrag und Leiter des Instituts für Strafrecht, 1966 Dekan der jur. Fakultät, 1976 Direktor der Sektion Rechtswissenschaft. Seit 1952 erfolgten zahlreiche Publikationen auch in Polen, der Sowjetunion, Italien, Frankreich, Schweden, den USA und in der BRD. Er ist Mitautor des Buches „Sozialistische Kriminologie“, das ins Englische, Russische und Japanische übersetzt wurde. Teilnahme an zahlreichen wiss. Konferenzen im In- und Ausland, auch an von den Vereinten Nationen veranstalteten Kongressen.

Zum Vortrag von Erich Buchholz:

Erich Buchholz stellte einleitend den humanistischen und zivilisatorischen Wert der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heraus.

Er hob die Artikel 1-3 als herausragende menschheitsgeschichtliche Errungenschaft hervor :

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Schon diese drei Artikel zeigen die Komplexität der Menschenrechte auf im Hinblick auf soziale und bürgerliche Menschenrechte.

Deren ausgereifteste Ausformulierung erfuhren die Menschenrechte der sogenannten 1. Generation in den beiden Pakten von 1966, dem Sozial- und dem Zivilpakt.

Artikel 1 lautet interessanterweise bei beiden Pakten gleich:

„Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung.“

Schlussfolgernd: Die Völker hätten sicher, hätten sie die juristische und politische Möglichkeit, den sozialen und bürgerlichen Menschenrechten als Einheit zugestimmt.

In Realität war jedoch die Politik der kapitalistischen, westlichen Länder schwerpunktmäßig auf die sogenannten bürgerlichen Freiheitsrechte fokussiert (eine wichtige Rolle spielte in diesem Zusammenhang amnesty international).

Sie wurden Im Zuge des Kalten Krieges gegenüber den sozialistischen Ländern aggressiv propagandistisch in Stellung gebracht

Die Politik der sozialistischen Länder (UDSSR , Länder des Warschauer Vertrages und Cuba) waren in der Hauptsache auf die sozialen Menschenrechte ausgerichtet mit dem Anliegen der Verbesserung der Lebenslage durch Bildung, Kultur, Gesundheit, Wohnraum und Arbeit unter Beteiligung der Bevölkerung.

Heutzutage nehmen sich insbesondere linke Parteien und fortschrittliche Organisationen in der BRD wieder verstärkt der sozialen Menschenrechte im Kampf um Erhalt, bzw. Verbesserung der Lebensqualität an. (Darin stimmen sie voll überein mit den verfassungsmäßigen Grundlagen und der konkreten Politik der ALBA-Länder)

Es ist dabei selbstverständlich, dass die Komplexität der Menschenrechte als universal und unteilbar anzusehen sind. Das bedeutet sie gelten für alle Länder, die sie unterzeichnet haben, und es sollte in der konkreten Politik keine Trennung in soziale und bürgerliche Menschenrechte vorgenommen werden.

Wie schwierig jedoch eine Umsetzung menschenrechtlicher Konventionen in geschriebene Gesetzestexte ist, zeigen die Diskussionen um soziale Rechte wie das Recht auf Arbeit, die Gleichberechtigung der Frau, zeigen auch die Parallel-Berichte durch NGOs zum Sozialpakt.

Menschenrechte gehören juristisch zum Völkerrecht. Mithin sind die maßgeblichen Rechtssubjekte die Staaten und die entsprechende Rechtsform sind Verträge mit und zwischen Staaten.

Erich Buchholz stellte in seinem Vortrag die Schwierigkeit der juristischern Umsetzung von menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Prämissen in nationale Gesetze oder zwischenstaatliche Verträge dar.

Er zeigte auf, dass dieser Vorgang abhängig ist vom politischen Willen und den ihnen zu Grunde liegenden Machtverhältnissen.

Erich Buchholz und Teilnehmer der Veranstalter konnten positive Beispiele bringen hinsichtlich der Umsetzung sozialer Rechte in die Gesetzgebung der DDR.

Der Vortrag wurde sehr interessiert aufgenommen. Erich Buchholz‘ historisch, dialektische Herangehensweise an das Thema gab uns viele Denkanstöße.

 

Publikationen von Erich Buchholz (Auswahl):

– Unrechtsstaat DDR? – Rechtsstaat BRD?, Edition Ost, Berlin 2006,

– Siegerjustiz? Politische Strafverfolgung infolge der Deutschen Einheit, Kai Homilius Verlag, Berlin 2003.

– Überwachungsstaat. Die Bundesrepublik und der „Krieg gegen den Terror“, Kai Homilius Verlag, Berlin 2009.

-Totalliquidierung in zwei Akten. Juristische Annexion der DDR, Kai Homilius Verlag, Berlin 2009.

– Die sozialistische Verfassung der DDR von 1968. In: Unter Feuer. Die Konterrevolution in der DDR, Verlag Offensiv, Hannover 2009,

– DDR-Recht unter dem Bundesadler, Kai Homilius Verlag, Berlin 2010.

-Gerechtigkeit sieht natürlich anders aus, Das Neue Berlin, Berlin 2012, ISBN 978-3-360-02074-1.

Dieser Beitrag wurde am Freitag, 11. März 2016 um 11:46 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Aufklärung, DFV Berlin, Freidenker im Gespräch, Standpunkte abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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