Landesverband Berlin im
Deutschen Freidenker-Verband e.V.

Bleibt unbeirrbar!

Mittwoch, 27. Januar 2021 von Webredaktion

Im Folgenden dokumentieren wir die Abschlussrede von Klaus Linder.


Bleibt unbeirrbar!

Rede von Klaus Linder

 

Liebe Versammelte,

als ich die Einladung erhielt, hier zu reden, nahm ich Bücher mit den Reden Luxemburgs und  Liebknechts. Dort steht viel mehr auf die heutige Lage Zutreffendes, als in meine Rede passt. Ein Zitat von jedem werde ich bringen.

Corona, umständehalber

Ich  möchte aber an den Anfang eines von Johann Wolfgang von Goethe stellen. Es lautet:

„Vor allem aber sollte der Analytiker untersuchen oder vielmehr sein Augenmerk dahin richten, ob er denn wirklich mit einer geheimnisvollen Synthese zu tun habe, oder ob das, womit er sich beschäftigt, nur eine Aggregation sei, ein Nebeneinander, ein Miteinander, oder wie das alles modifiziert werden könnte.“

Unsere Kundgebung ist Teil dessen, was am 10. Januar mit LL-Demo und Stillem Gedenken begann. Es war eine entkernte Demonstration, die sich der Provokationen und Spaltungen von innen und außen erwehren musste.

Für sie gilt, was für uns heute gilt: Seit dem schwersten jüngsten Angriff gegen die parlamentarische bürgerliche Demokratie, dem „3. Infektionsschutzgesetz“, ist darauf zu bestehen, dass unsere Kundgebungen überhaupt stattfinden!

Auf der eingeschränkten LL-Demo gab es eine Polizeiprovokation von außen, die der Rechtsgrundlage entbehrte. Dass Teile der Berliner Linkspartei zuvor aufforderten, genehmigtes Stilles Gedenken in den März zu verschieben, ist Spaltung von innen.

Danke an alle, die sich am 10. Januar nicht beirren ließen! Versammlungsfreiheit wahrzunehmen, ist unter dem volksfeindlichen Gesetz ein Teilsieg.

Hier ein Beispiel, warum das so wichtig ist: Unter dem Schleier von Gesundheitsschutz wird Privatisierung und Schließung von Kliniken weitergetrieben. Proteste dagegen wären das Naheliegendste. Sie werden verboten aufgrund des Artikels 28 des Infektionsschutzgesetzes. Als sei der eigentliche Schlag gegen den Gesundheitsschutz nicht die Privatisierung einer Klinik, sondern die verantwortungsvolle Protestversammlung für ihren Erhalt!

Corona als Privatisierungstreiber im Pflegenotstand – das ist deutsche Realität; aber nicht chinesische Realität, nicht vietnamesische, kubanische oder venezolanische.

Wir müssen nicht, um eine Gegenposition zu artikulieren, die objektive Realität von „Corona“ grundsätzlich in Abrede stellen, als sei mit einer bloßen Bewusstseinsänderung die Sache aus der Welt. Es reicht, die Einschätzung der Gewerkschaft ver.di anzuführen, dass in jenem Art. 28 mit den dort fixierten Inzidenzzahlen positiver Fälle dem Würfelspiel willkürlicher Verbotsmaßnahmen alle Türen geöffnet werden. Und so wird das benutzt.

Es ist also doppelt gut, dass wir heute hier stehen. Es ist auch gut, dass wir hier nicht deshalb stehen, weil wir an Glaubenskämpfen teilnähmen wie der Spalterfrage, ob ein Mensch ohne Maske mehr Willensfreiheit respektive Einsicht besäße als ein Mensch mit Maske, sondern weil wir eine dritte, gemeinsame, große Sache vor Augen haben.

„Der Hauptfeind steht im eigenen Land“ (Karl Liebknecht)

Ich komme zum ersten meiner Zitate. Es ist von Karl Liebknecht und lautet: „Der Hauptfeind steht im eigenen Land“.

In der Bundesrepublik, dem Herzen der Reaktion in Europa, gibt es kaum Schwerpunktsetzungen, die nicht zu Grabenkämpfen alsbald verkämen. So auch diese Aussage.

Als Liebknecht die Losung als Flugblatt herausbrachte, ging es um die Grundsituation, dass im I. Weltkrieg sich zwei annähernd gleichstarke imperialistische Blöcke gegenüberstanden. Und Deutschland eröffnete mit dem Krieg gegen Russland, den ein Bismarck noch abzuwenden suchte, jene Ostlandreiterei, die sich über den deutschen Faschismus und dann offen wieder nach der Liquidierung der DDR als eine Grundlinie des deutschen Imperialismus hält.

In jener Weltkriegssituation fast gleich starker Imperialismen sagte Liebknechts Losung das Richtige, um dem aufholenden, junkerlich-bourgeoisen wilhelminischen Militarismus in den  Arm zu fallen.

Seit der deutschen bedingungslosen Kapitulation 1945 sieht die Sache anders aus. Von gleichem Kräfteverhältnis kann die Rede nicht sein, nicht in den transatlantischen Beziehungen. Die USA stiegen auf zum Hegemon der imperialistischen Welt, und eine kurze Zeit nach 1990 glaubten ihre reaktionärsten Kreise, sie könnten nun dauerhaft sich zur alleinigen Vorherrschaft global aufschwingen.

Aber die Kralle greift immer weniger fest, sie hatten die Rechnung ohne die Kräfte des historischen Fortschritts gemacht. Welche Rolle aber die alte Besatzungsmacht in Deutschland weiterhin spielt, ist uns allen klar, wenn wir am Fliegerhorst Büchel gegen US-amerikanische Atombomben mitsamt deutscher Teilhabe demonstrieren; oder wenn Bürger insbesondere auf dem Territorium der DDR die Losung „Kein Aufmarschgebiet gegen Russland“ an Autobahnbrücken montieren. Selbstverständlich gilt hier „Ami go home“ in guter Ernst-Busch-Tradition.

Als aber nach dem Ukraineputsch, der verschärften Einkreisung Russlands, die Losung „Raus aus der NATO – NATO raus aus Deutschland“ unter Friedensbewegten Fuß zu fassen begann, wurde dagegen, außer mit dem Wort „Antiamerikanismus“, mit dem Einwand gekontert: „Falsche Zielsetzung! Der Hauptfeind steht im eigenen Land!“.

Das klang sehr links, war aber eine objektiv falsche, schematische Anwendung des Satzes. Gewiss ist eine Unterordnung der deutschen Bourgeoisie unter US-Interessen nur im Eigeninteresse ihrer Fraktionen möglich, weil für sie zum Beispiel die Mitgliedschaft in der NATO ein Hebel bleibt, um den eigenen Expansionszielen näher zu kommen und noch dazu deutsche Handelswege freizuräumen. Der andere Hebel sind Eurozone und EU. Deutsche Bourgeoisie und US-Imperialismus trennen!, die NATO loswerden! – das ist durchaus Kampf gegen den Hautfeind im eigenen Land. Der Satz von Liebknecht ist also ein dialektischer Satz; er zielt auf Einheit und Kampf der Gegensätze.

Es gibt nun eine entgegengesetzt falsche Sicht auf diesen Satz, auf die ich gleich komme. Zuvor möchte ich aber, da das Wort Dialektik fiel, ein Zitat von Friedrich Engels bringen – und zwar deshalb, weil Rosa Luxemburg in den Auseinandersetzungen mit den Flügeln ihrer Partei sich oft veranlasst sah, es anzuführen.

„Der Chinakrieg – Eröffnung der weltpolitischen Ära“ (Rosa Luxemburg)

In seiner Polemik gegen einen Oberschwurbler des späten XIX. Jahrhunderts, im Anti-Dühring, schrieb Engels:

„Für den Metaphysiker sind die Dinge und ihre Gedankenbilder, die Begriffe, vereinzelte, eins nach dem andern und ohne das andre zu betrachtende, feste, starre, ein für allemal gegebne Gegenstände der Untersuchung. Er denkt in lauter unvermittelten Gegensätzen: seine Rede ist ja, ja, nein, nein, was darüber ist, ist vom Übel. Für ihn existiert ein Ding entweder, oder es existiert nicht: ein Ding kann ebensowenig es selbst und ein anderes sein. Positiv und negativ schließen einander absolut aus; Ursache und Wirkung stehen in ebenso starrem Gegensatz zueinander.“

Bezogen auf unseren Hauptfeindsatz gibt es nun eine ebenso undialektische Gegenposition zur vorgenannten. Ich nenne sie „die Vasallentheorie“ – also die Annahme quasi totaler Unterordnung deutscher Souveränität, egal welcher Klassen, unter die Allmacht der USA. Auch sie greift gerne bis zum I. Weltkrieg zurück.

Es steht außer Frage, dass es ein altes anglo-amerikanisches Interesse gab und gibt, Deutschland gegen Russland in Stellung zu bringen. Dass das auch für die „angelsächsische“ Förderung des deutschen Faschismus als Speerspitze des Weltimperialismus galt, sei ebenfalls unbestritten, deutlich auch etwa beim „Münchner Abkommen“.

Dadurch werden aber die katastrophischen Weltbeherrschungspläne der deutschen Finanzbourgeoisie nicht zu einem geradlinig durchgezogenen angloamerikanischen „Projekt“. Schon deshalb nicht, weil die gar nichts mehr „durchziehen“ konnten gegen die ruhmreiche Sowjetunion, welche USA und Großbritannien in die Antihitlerkoalition zwang.

Heute sind die nichtimperialistischen Gegenkräfte im weltpolitischen  Hauptwiderspruch ebenfalls auszumachen: Es ist die wachsende Kooperation zwischen Russland und China, die den unterdrückten Völkern und Klassen, sei es auch noch so gering erscheinende, Spielräume schafft.

Aber auch die wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse zwischen deutschen und US-amerikanischen Monopolkapitalisten können keineswegs als schiere Unterordnung unter „das Imperium“ beschrieben werden, zumal die BRD über die neokolonialen Unterwerfungsinstrumente der EU verfügt. Die Theorie des eingleisigen Vasallentums gegenüber den noch-hegemonialen USA ist im Extrem eine von den materiellen Grundlagen abgelöste Allmachtsvorstellung.

Wir haben nun in den letzten Monaten erlebt, dass diese „Theorie“ seit Corona eine Wandlung ins Irrationale durchmachen konnte. Ihr alle kennt die Tiraden, dass „seit Wuhan“ quasi im vorausgeplanten Handstreich eine „Weltregierung“ bestellt worden sei, die nahezu 200 Staaten, deren nationale Corona-Strategien übrigens ungleichzeitig und ungleichförmig sind, dazu gebracht habe, ihr Maßnahmen-Regime in absolutem Gleichklang und vermeintlichem Interessensausgleich zur Unterdrückung der Weltbevölkerung zu takten; nicht nur „totalitär“ sei diese Weltregierung, sondern es sei ein „globaler Hyper-Faschismus“, ein „weltweiter Virenfaschismus“ und dergleichen mehr.

Nun dient tatsächlich Corona den Hauptimperialisten zur Verschleierung der übergreifenden verheerenden ökonomisch-politischen Krise. Die Fortschreibung dieser neu aufgewärmten Totalitarismusdoktrin ist nun aber: plötzlich soll die „totalitäre Weltregierung“ eigentlich eine amerikanisch-chinesische Firma sein.

Die real sich zuspitzende Konfrontation gegen China und die anderen spricht natürlich eine andere Sprache. Tatsächlich ist das Metaphysik, weil das Wirken supranationaler Institutionen hier ebenso verabsolutiert wird wie die Staaten gegen ihre Klassengrundlagen verabsolutiert werden.

Das begann übrigens „von links“ mit den Protesten gegen den G20-Gipfel 2017 in Hamburg, wo bereits gegen Putin, Xi Jing Ping und die Chefs der BRICS-Staaten, natürlich auch gegen Trump, so protestiert wurde, als seien sie die Repräsentanten einer imperialistischen Weltregierung. Plötzlich war da vom Hauptfeind im eigenen Land keine Rede mehr. Zur Freude der Merkelregierung und der NATO.

Inzwischen reicht es aber aus, diesmal unter anderer Hausnummer, dass China der WHO Geld überweist oder Delegierte in Pandemieübungen schickt, oder einen harten aber kurzen Lockdown macht, und schon wird im Kaffeesatz gelesen, dass eigentlich China sogar der „Vorreiter“ und Taktgeber dieser Weltunterdrückungsmaschinerie sein solle. Während sogar ein Henry Kissinger inzwischen wieder von Systemkonkurrenz spricht, wird hier also nicht nur die „Totalitarismustheorie“, sondern auch die eingemottete „Konvergenztheorie“ wieder hervorgeholt.

Die Merkelregierung und die NATO schlagen sich einmal mehr auf die Schenkel: Es soll ein Keil zwischen Russland und China – und uns! – getrieben werden, indem der antichinesische Feindbildaufbau nun unter etwas anderen, nämlich „coronarebellischen“ Vorzeichen übernommen wird. Zweitens ist dies eine schleichende Abkehr um 180 Grad vom Kampf um eine multipolare Weltordnung, der bis 2019 doch weitgehend Konsens in der Friedensbewegung war.

Schon 1900 hat Rosa Luxemburg ihre Partei aufgerüttelt zur Massenagitation gegen jede antichinesische Politik und Demagogie. Sie sagte angesichts des Chinakrieges:

„Der chinesische Krieg ist das erste Ereignis der weltpolitischen Ära, in das alle Kulturstaaten verwickelt sind, und dieser erste Vorstoß der internationalen Reaktion, der Heiligen Allianz, hätte sofort durch einen Protest der vereinigten Arbeiterparteien Europas beantwortet werden müssen.“

Wir sollten das heute ins Auge fassen, bevor es zu spät sein könnte. Und: Jahre bevor die SPD die Kriegskredite unterzeichnete und in das antirussische Hurrah einstimmte, hat Rosa Luxemburg wieder und wieder ihre Partei aufgerüttelt gegen jede Versuchung zu einer antirussischen Politik. Die, gegen die sie da redete, waren zum Teil jene Parteigenossen, die 1919 ihre und Liebknechts Ermordung verantworteten.

Bleibt unbeirrbar!

Ich habe versucht, zwei Fehler zu beschreiben. Meines Erachtens hilft nur die Entwicklung eines nationalen Krisenprogramms, um aus beiden herauszukommen. Entwickeln wir also unsere Losungen unbeirrt aus dem weltpolitischen Hauptwiderspruch zwischen angreifenden Imperialisten und den Kräften, die sich deren Diktat nicht unterwerfen. Erlernen wir, im vollen dialektischen Sinne des Wortes, unsere Abwehrkämpfe in dieser Krise auch wieder gezielt gegen die Hauptfeinde im eigenen Land zu richten.

Die geplünderten Völker im Gefängnis von Eurozone und EU werden es uns danken. Würden wir diese Grundlinie verlassen, würden unsere Aufrufe, Mahnwachen und Demonstrationen, um schließlich Goethe doch noch in sein Recht zu setzen, nicht zu einer „Synthese“ führen, die die Massen in ihren konkreten Interessen berührt und ergreift, sondern zu einer bloßen Aggregation, einem beziehungslosen Nebeneinander von Sprüchen, Parolen und abstrakten Utopien. Und damit würden sie der Spaltung und Provokation von innen und außen wehrlos ausgeliefert.

In diesem Sinne, mit Karl und Rosa:

Frieden und Kooperation mit Russland UND China!

Kein Aufmarschgebiet gegen Russland!

Raus aus der NATO – NATO raus!

Nein zur EU!

Trotz alledem und jetzt erst recht:

Hoch die internationale Solidarität!

 

Klaus Linder ist Vorsitzender des Landesverbandes Berlin des Deutschen Freidenker-Verbandes


Bildergalerie

Fotos: Bruno Jeup


Eine kurze Video-Dokumentation von Frank Kriester inklusive der Redebeiträge gibt es hier:


Beitragsbild oben: Foto von Bruno Jeup

Erklärung

Mittwoch, 27. Januar 2021 von Webredaktion

 

der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung e.V. (GRH)

Polizeiwillkür stoppen – Solidarität mit der FDJ

Die LL-Demonstration zum Friedhof der Sozialisten am 10. Januar 2021 in Berlin wurde durch brutalen Polizeieinsatz gestört. Für die martialisch aufgestellten Polizeikohorten war das Blau der FDJ-Fahnen und der Hemden der FDJ Anlass, massiv in den Ablauf der Demonstration einzugreifen. Im Einklang mit der Rechtslage verweigerten die Jugendlichen die Herausgabe der Fahnen. Weitere Teilnehmer solidarisierten sich mit ihnen; andere versuchten zu vermitteln. Die Polizei entzog sich jeglicher deeskalierender Gespräche und provozierte durch äußerste Gewaltanwendung schwere Auseinandersetzungen. Sie entriss den Demonstrierenden die FDJ-Fahnen, zerrte brutal Teilnehmer aus den Reihen der Versammelten, schlug und setzte Pfefferspray ein.

Das Verhalten der Berliner Polizei ist rechtswidrig und unverhältnismäßig. Sie setzt damit eine unselige Tradition gegen linke Kräfte in Deutschland fort:

· Die FDJ ist im Osten Deutschlands nicht verboten, demzufolge auch nicht ihre Symbole.

· Das Verbot der FDJ im Westen ist nach heutigem Verständnis rechtsstaatswidrig; spätesten mit Ende des Kalten Krieges war es obsolet.

· Das Tragen von Blauhemden durch wenige dutzend TeilnehmerInnen einer Demonstration von mehreren tausend Menschen kann nicht als Uniform im Sinne des Versammlungsgesetzes (VersG) gewertet werden. Im Übrigen wurden in jüngster Vergangenheit Demonstrationen der FDJ von der Polizei sogar eskortiert.

· Jeglicher Polizeieinsatz muss angemessen und verhältnismäßig sein. Dieses Gebot wurde im vorliegenden Fall gröblich verletzt.

· Im Interesse eines friedlichen Ablaufs eines Aufzuges wird nach dem Versammlungsrecht ein Zusammenwirken von Verantwortlichen eines Aufzuges und der Polizei zur Pflicht gemacht. Dem hat sich die Leitung des Polizeieinsatzes verweigert.

Das Versammlungsrecht ist nach dem Grundgesetz (Art. 8) und der Berliner Verfassung (Art. 26) ein garantiertes Grundrecht. Es ist Aufgabe der Berliner Polizei, dieses Recht zu gewährleisten.

Mit dem Polizeieinsatz wurde die Wahrnahme dieses Grundrechts verletzt. Es wurden rechtswidrige Forderungen erhoben, der Einsatz war grob unverhältnismäßig, durch die polizeilichen Maßnahmen wurden die Demonstrierenden zusammengedrängt, und der planmäßige Abmarsch verzögerte sich um nahezu eine Stunde. Gesetzliche Hygienevorschriften konnten nicht eingehalten werden; d.h. die Polizei gefährdete die Gesundheit von TeilnehmerInnen.

Nach dem VersG (§ 21) macht sich u.a. strafbar, wer bei nicht verbotenen Aufzügen Gewalttätigkeiten vornimmt oder grobe Störungen verursacht. Abgesehen von Körperverletzungen sind beim Polizeieinsatz am 10. Januar nicht nur Dienstrechtsverletzungen zu prüfen, sondern ist auch der Verdacht von Straftaten nach dem VersG gegen Verantwortliche naheliegend.

Die GRH fordert vom Senat, vom Innensenator und der Polizeipräsidentin,

den Polizeieinsatz gegen die LL-Demonstration konsequent zu untersuchen,

die Verantwortlichen für das rechtswidrige Vorgehen zur Rechenschaft zu ziehen,

Schlussfolgerungen aus diesen Vorkommnissen und früheren zu ziehen (z. B. wurden 2018 ebenso rechtswidrig KPD-Fahnen eingezogen und in einer Dienstaufsichtsbeschwerde gerügt),

die Öffentlichkeit über die Ergebnisse umfassend zu informieren.

Die GRH erwartet, dass die Staatsanwaltschaft ihrer Pflicht, den Verdacht von Straftaten durch Polizeiangehörige zu untersuchen, nachkommt.

Die GRH erklärt ihre uneingeschränkte Solidarität mit der FDJ, mit den zu Unrecht verfolgten TeilnehmerInnen und steht der traditionsreichen Jugendorganisation in ihrem gerechten Kampf gegen Willkür und Diskriminierung, für Frieden und gesellschaftlichen Fortschritt zur Seite.

Hans Bauer

Vorsitzender der GRH

 

Hans Bauer ist Mitglied im Berliner Freidenker-Verband

Unser Dank kommt aus tiefstem Herzen!

Mittwoch, 27. Januar 2021 von Webredaktion

Wir dokumentieren im folgenden die Rede, die Dr. Matthias Werner, Präsident des Kuratoriums Ostdeutscher Verbände e.V., am 05.Januar 2021 in Berlin hielt anlässlich der Übergabe der Spenden, die auf das Sonderkonto der Glinka-Gesellschaft eingegangen waren, an Oleg Eremenko, Vertreter des Verbandes der russischen Offiziere, zur Weitergabe an die russischen Kriegsveteranen. Anlass war der Jahrestag der sowjetischen Offensive und des Zurückschlagens der vor Moskau stehenden Truppen der Deutschen Wehrmacht.

Verehrte Anwesende, liebe russische Freunde

Am 22. Juni 2021 jährt sich zum 80zigsten Mal der Tag des Überfalls Hitlerdeutschlands auf die Sowjetunion. Mit allen friedliebenden Menschen verbinden wir dieses geschichtsträchtige Datum mit dem Dank an unsere Befreier vom Faschismus, besonders an die Angehörigen der Sowjetarmee. Die Sowjetunion hat mit 27 Millionen Toten und einem von den Faschisten verwüsteten Land den größten Beitrag für die Befreiung Europas geleistet. „Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg“, war eine der wichtigsten Schlussfolgerungen nach dem Sieg über das verbrecherische „Hitlerdeutschland“.

Wir danken den Völkern der Sowjetunion für ihren heldenhaften und opferreichen Kampf zur Befreiung der Völker Europas von der faschistischen Barbarei. Wir würdigen die heutige Rolle Russlands für die Erhaltung des Weltfriedens gegen die imperialen Interessen der USA, der NATO und der BRD.

Die noch heute in Russland lebenden 75 hochbetagten Veteraninnen und Veteranen des Großen Vaterländischen Krieges sollen mit einer Spende zum russischen Neujahrsfest bedacht werden. Sie waren dabei und haben unter Einsatz ihres Lebens und ihrer Gesundheit mitgeholfen, Europa von der braunen Pest zu befreien.

In sehr kurzer Zeit wurden etwas mehr als 100.000 Euro Spendengelder gesammelt, die wir heute am russisch-orthodoxen Weihnachtsfest an die Veteranen Russlands, stellvertretend für alle Veteranen des Großen Vaterländischen Krieges, dem Vertreter der Vereinigung der russischen Offiziere Herrn Oleg Eremenko im Beisein von Vertretern der Botschaft Russlands übergeben.

Unser Dank kommt aus tiefsten Herzen.

Wir, die Vertreter des Kuratoriums Ostdeutscher Verbände e.V. und deren Sympathisanten stehen stellvertretend für viele Vereine, Organisationen und Bürger Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, die zu dem Spendenergebnis beigetragen haben. Dank vor allem den Freunden und Mitgliedern der Glinka- Gesellschaft.

Wir wollen mit der Spendenübergabe ein Zeichen setzen und fordern an diesem Platz: Beendigung der Sanktionspolitik der EU und der Bundesregierung gegenüber Russland, stattdessen Frieden mit Russland, Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus!

Dr. Matthias Werner

Präsident des OKV

 

Dr. Matthias Werner ist Mitglied im Berliner Landesverband der Freidenker und Beiratsmitglied des Deutschen Freidenker-Verbandes. Der Berliner Freidenker-Verband ist Mitglied im OKV.

Die Berliner Freidenker wünschen einen guten Rutsch!

Donnerstag, 31. Dezember 2020 von Webredaktion

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Genossinnen und Genossen,

zu den Weihnachtsfeiertagen versandte ein Freidenker-Genosse aus Niedersachsen folgende Botschaft, von der wir fanden, sie „bringt die Dinge auf den Punkt“:

„Die vielleicht perfideste und effizienteste Herrschaftstechnik des Merkelregimes besteht im Aufeinanderhetzen scheinbar widerstreitender politischer Strömungen und Richtungen. Das was mit dem Showkampf ‚Lauterbach-Drosten-Wissenschaftsapparat-Antifa-Grüne‘ vs. ‚Coronaleugner-Impfgegner-Religiöse-Konservative‘ bereits seit Monaten am Kochen gehalten wird, soll nun in die privatesten Bereiche vordringen und dort zur nicht entscheidbaren Entscheidung gebracht werden. Das Weihnachtsfest wird nicht allein durch die bizarren Corona-Verordnungen erledigt, sondern zusätzlich durch die nun von allen verlangte Positionierung unterm Weihnachtsbaum: „’Wie hältst Du es mit den Coronamaßnahmen? Dafür oder dagegen? Pro oder contra Impfen? Drosten oder Streeck? Lockdown light, hard oder medium?‘ Die Eskalation ist vorprogrammiert, weil der Streit nach den Vorgaben der Inszenierung von oben erbittert geführt werden muss. ‚Schlafschaf oder Covidiot‘? Darunter geht es nicht. Nachdenkliches, Ausgewogenes, Bedachtes ist nicht mehr erlaubt. Es darf eben nicht auffallen, dass der entscheidende Widerspruch ganz woanders verläuft: Zwischen oben und unten. Zwischen den oberen Zehntausend, ihrer Regierung, ihrem Wissenschaftsapparat, ihrer Lügenpresse, ihrer politischen Showarena mit ihrer loyalen Scheinopposition auf der einen und den ausgeplünderten Volksmassen auf der anderen Seite. Diesen Widerspruch kann man zeitweise vernebeln, auf Dauer wird das nicht funktionieren, weil Frau Impfbefürworterin und Herr Impfgegner irgendwann auch wieder über andere Dinge miteinander reden werden, z.B. den Rentenbescheid, das Schulchaos und die kommende exorbitante Strom-/Gasrechnung. Und vielleicht auch über das Versagen der Merkelregierung, Impfen hin oder her.“

Eigentlich haben wir dem nichts hinzuzufügen, außer unsere besten Wünsche, dass Ihr alle die Widerstandskraft, Ruhe und auch Gesundheit bewahrt habt, um gegen Sirenengesänge, sich in die immer vehementer ausgetragenen  „vertikalen“ Spaltungen von oben hineinreißen zu lassen, geschützt zu bleiben. Diese Spaltungen bringen die realen, in der nun abrollenden Krise immer heftiger werdenden Widersprüche zwar zum Ausdruck, aber sie verschleiern sie zugleich. Und sie lähmen zusätzlich zu allen verhängten Schikanen unser aller Handlungsfähigkeit und Zielgerichtetheit. Es wurde oft gesagt, und es stimmt: „Corona“ war in diesem Jahr Katalysator, Brandbeschleuniger für die unversöhnlichen Gegensätze, für die Fäulnis des Imperialismus auf allen Ebenen, international und gerade auch hier in Deutschland, und damit auch der EU. Es gibt keinen Aspekt des Coronageschehens, der den Gegensatz zwischen imperialistischen Ländern und dem nichtimperialistischen Lager nicht noch deutlicher hervortreten liess; auch den Gegensatz zwischen kapitalistischer Anarchie und gesellschaftlicher Planung. Uns allen ist bewusst: Die Menschenfeinde lassen nicht locker, sie können nicht mehr zurück zu demokratischer erscheinenden Herrschaftsformen, der Klassenangriff von oben wird noch brutaler werden. Für die kapitalistischen „Herren und Damen der Welt“ geht es inzwischen ums Ganze. Illusionen, dass die herrschenden Klassen nach einem wie auch immer denkbaren „Verschwinden“ des Corona-Ausnahmezustands wieder zu einer vermeintlichen „Normalität“ in der Lage wären, anders als über einen autoritären Maßnahmenstaat die Macht ausüben könnten, sollten wir uns nicht machen. Unsere Klassenerfahrung ist: Solche „Normalität“ hat es auch vor Corona nicht gegeben. Schon stimmt Karl Lauterbach (SPD) darauf ein, dass dieselben „Opfer“, die „wegen Corona“ „gebracht“ werden müssten, in unabsehbare Zukunft hinein denn auch „für das Klima“ zu verlangen seien („Wir brauchen Freiheitsbeschränkungen analog zur Corona-Krise“…). Die Bourgeoisie wird ohne immer neu verpackte Beschwörungen einer Volksgemeinschafts-Ideologie nicht mehr ihre Herrschaft ausüben. Das müssen wir durchbrechen helfen.

Im oben beschriebenen Sinne wünschen wir Euch und uns allen, friedlich ins Jahr 2021 zu kommen. Wir bedanken uns bei allen, die auch 2020 dazu beitrugen, dass wir ein Verbandsleben weiterführen konnten; die unsere trotzdem noch stattfindenden Versammlungen besuchten, dort ihre Gedanken und Erfahrungen einbrachten und uns damit vor dem politischen Lockdown bewahrten. Wir bedanken uns bei allen, die trotz Lockdowns aktiv zu den Kundgebungen beitrugen, zu denen wir aufriefen, und die dort die Positionen des Freidenkerverbandes verantwortungsvoll vertraten. Wir möchten uns auch bei allen bedanken, die weiterhin ihre Anregungen mitteilen, insbesondere für die Gestaltung unserer Programme im kommenden Jahr. Und ganz besonders bedanken wir uns bei denen, die uns weiter verbunden blieben, obwohl Sorge um die Gesundheit oder tatsächliche Probleme sie von der physischen Teilnahme an Begegnungen abhielten.

Wir möchten diesen Neujahrsgruß mit einem Zitat beenden, das wohlbegründet ermutigt, revolutionäre Gelassenheit, sogar eine gewisse Heiterkeit zu bewahren. Es stammt von Karl Marx:

„Im vollen Bewußtsein ihrer geschichtlichen Tendenz und mit dem Heldenentschluß, ihrer würdig zu handeln, kann die Arbeiterklasse sich begnügen, zu  l ä c h e l n  gegenüber den plumpen Schimpfereien der Lakaien von der Presse wie gegenüber der lehrhaften Protektion wohlmeinender Bourgeoisiedoktrinäre, die ihre unwissenden Gemeinplätze und Sektierermarotten im Orakelton wissenschaftlicher Unfehlbarkeit abpredigen.“

In diesem Sinne – Euch allen einen guten Rutsch!

Der Landesvorstand der Berliner Freidenker

In memoriam Prof. Dr. Erich Buchholz – „Rechtsstaat“, eine Bilanz

Mittwoch, 23. Dezember 2020 von Webredaktion
Prof. Dr. Erich Buchholz
08.02.1927 – 11.12.2020
Wir trauern um unseren Genossen Prof. Dr. Erich Buchholz, der am 11. Dezember 2020 im Alter von 93 Jahren verstarb. Erich Buchholz war unter anderem der erste Landesvorsitzende des Berliner Freidenker-Verbandes.
Als eine erste Würdigung des bedeutenden Rechtsgelehrten, Anwalts, Streiters für Humanität und Gerechtigkeit möchten wir hier einen Artikel in Erinnerung rufen, den er zum 20. Jahrestag der Annexion der DDR schrieb; er erschien im „Freidenker“ Nr. 2 – 10.Juli 2010 und vergleicht die Grundrechte in der DDR mit denen in der BRD. Das Ergebnis lässt sich mit folgenden Sätzen aus dem Artikel zusammenfassen: „Der Rückfall in eine weit zurückliegende Vergangenheit im Gefolge des Anschlusses an die BRD ist für die DDR-Bürger besonders krass. Es handelt sich um einen in der Rechtsgeschichte einmaligen Rückfall.“
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„Rechtsstaat“ – Eine Bilanz nach 20 Jahren
Von Erich Buchholz
Die Freidenker und ihre verschiedenen Vorläufer, so die Aufklärer, gehörten stets zu den aufgeschlossenen progressiven Kräften der Gesellschaft. Das war in der DDR nicht anders, unabhängig von einer Einbindung in politische Parteien oder Organisationen.
Viele von ihnen erkannten – oder erahnten – im Laufe des Jahres 1990 immer deutlicher, was mit der von Bonn angezielten Annexion der DDR auf die DDR-Bürger zukommen würde. Zwei Jahrzehnte nach dem maßgeblichen Datum des „Beitritts“ der DDR „zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“, dem 3. Oktober 1990, darf Bilanz gezogen, was dieser Anschluss an die BRD, für die Bürger der DDR, auch die dortigen Freidenker, brachte. Soweit in diesem Jahre dazu von maßgeblichen Kräften der BRD, auch Medien, Meinungsumfragen oder soziologische Teiluntersuchungen vorgelegt werden, um den Beitritt zu feiern, ist über die politische Absicht hinaus der sie beherrschende Subjektivismus der Befragten und der Interviewer nicht zu übersehen. Auch soweit es sich nicht bloß um primitive Hetze gegen die DDR handelt, tun Freidenker gut daran, solchem Material mit gebührendem Vorbehalt und mit Skepsis zu begegnen. Demgegenüber vermag der Jurist eine objektive, über jeden Zweifel erhabene und jederzeit nachweisbare Bilanz vorzulegen, da er die geschriebenen, für jedermann nachlesbaren Gesetze, vor allem den Wortlaut des Grundgesetzes (GG) und der Verfassung der DDR zum Ausgangspunkt seiner Untersuchung machen kann.
Hier geht es darum, welche Rechte, vornehmlich welche Grundrechte die DDR-Bürger bis zum 3.10.1990 hatten und auch nach diesem Tage noch behielten, welche sie nicht mehr haben, und welche sie mit diesem Tage erlangten. All dies wurde im Einzelnen in meinem in diesem Jahre im Wiljo Heinen-Verlag erscheinenden Büchlein untersucht; es ist dort nachlesbar. Hier kann nur ein knappes Resumée wiedergegeben werden. Danach ist Folgendes als sicher festzustellen:

Grundrechte
 
Politische und Bürgerrechte haben die DDR-Bürger durch den Beitritt nicht gewonnen, die diese Grundrechte betreffenden Bestimmungen in den Artikeln 2 – 17 GG und in der DDR-Verfassung von 1968 stimmen substantiell überein.(1) Daher ist auch kein Verlust bei den Grundrechten eingetreten. Dabei muss ich aber betonen, dass das umfassende Freiheitsrecht des Art. 2 GG und das Recht der freien Berufswahl nach Art. 12 GG mangels hinreichender finanzieller Voraussetzungen für die „Neu-Bürger“ keine praktische Bedeutung erlangen konnten (wie das die meisten „Alt-Bürger“ schon länger kennen).
Demgegenüber sind massenhafte Rechtsverluste festzustellen: Als erstes nenne ich den Verlust des umfassenden Grundrechts der politischen Mitwirkung in Staat und Gesellschaft gemäß Art. 21 und die weitreichenden Rechte der Gewerkschaften in den Art. 44/45 der DDR-Verfassung. Demgegenüber reduziert sich die viel gepriesene Demokratie der BRD erklärtermaßen auf eine „repräsentative Demokratie“, unter prinzipieller Ablehnung einer unmittelbaren Demokratie, demgemäß auch von Volksentscheiden auf Bundesebene. (2)
Diese Demokratie beschränkt sich – im Gegensatz zu der in der DDR allüberall erlebbar gewesenen Demokratie (ob am Arbeitsplatz, in den Wohngebieten, bei der Vorbereitung von Beschlüssen der Volksvertretungen, insbesondere von für den Alltag der Bürger wichtigen Gesetzen) nach dem GG darauf, dass die Bürger alle vier Jahre die ihnen von den politischen Parteien präsentierten Kandidaten wählen dürfen. (3)
Mit der Stimmenabgabe erschöpfen die Bundesbürger ihr Wahlrecht – bis zur nächsten Wahl zum Bundestag! (4) In der BRD besteht somit bestenfalls eine „Parteiendemokratie“. Demgegenüber waren in der DDR nicht nur Vertreter politischer Parteien, sondern auch solche zahlreicher demokratischer Organisationen (vom FDGB bis zum Kulturbund) wählbar; die Kandidaten wurden in Volksversammlungen auf „Herz und Nieren“ geprüft; ihnen konnten Wähleraufträge erteilt werden, über deren Erfüllung sie Rechenschaft abzulegen hatten.
Soziale Menschenrechte
 
Schwerwiegend sind vor allem die Verluste sämtlicher sozialer, ökonomischer und kultureller Menschenrechte, die als Grundrechte von der DDR Verfassung garantiert waren: sie fallen letztlich auch materiell – finanziell enorm ins Gewicht.
Zu diesen Grundrechten gehörten als erstes das Recht auf Arbeit (einschließlich gesicherten Arbeitsplatzes und Lohnes), das die DDR-Bürger vor massenhafter und permanenter Dauerarbeitslosigkeit bewahrte; zweitens das Recht auf (praktisch kostenlose) Bildung, und zwar allgemeiner wie auch beruflicher Ausbildung, das Recht auf unentgeltliche Versorgung bei Krankheit, Unfall, Invalidität und im Alter, das Recht auf (sicheren, bezahlbaren) Wohnraum und andere mehr.
Angedeutet sei hier nur, dass der dauerhafte Verlust dieser Grundrechte in alle überschaubare Zukunft – inzwischen über 20 Jahre – sich für jeden einzelnen DDR-Bürger in einer erheblichen Größenordnung auswirkt (mehrere 1000 Euro im Durchschnitt wären nicht zu hoch gegriffen); für die DDR-Bürger insgesamt dürfte von finanziellen Einbußen in Milliardenhöhe zu sprechen sein. So sieht die Wirklichkeit der seinerzeit von Kohl versprochenen „blühenden Landschaften“ aus!
Darüber hinaus verloren die Bürger ihre bürgernah und bürgerfreundlich, verständlich und nachvollziehbar gestalteten Gesetze. An deren Stelle traten ganz überwiegend Gesetze und Gesetzbücher aus der Kaiserzeit – teilweise etwas modernisiert. Besonders deutlich ist der Verlust der DDR-Gesetze auf den Gebieten des Arbeits-, des Wohnungsmiet- und des Familienrechts. Bereits am 1. Mai 1950 (wenige Monate nach der Gründung der DDR) war ein maßgeblich von den Gewerkschaften vorbereitetes Arbeitsgesetzbuch erlassen worden; später folgten aktualisierte Gesetzbücher; alle waren beispiellos arbeitnehmerfreundlich. Die BRD hat bis heute kein Arbeitsgesetzbuch. Zwangsläufig dominieren deshalb im bundesdeutschen Arbeitsrecht Unübersichtlichkeit, Zersplitterung und Richterrecht; letztlich Zufall und Ungewissheit im Prozess.
Die von diesem Mangel Betroffenen sind die (ökonomisch schwächeren) „Arbeitnehmer“, davon profitieren die (ökonomisch stärkeren) „Arbeitgeber“. Die DDR-Bürger als Arbeitnehmer fielen aus einem für sie beispiellos guten Recht in große Rechtlosigkeit.
Auch das Zivilgesetzbuch (ZGB) mit einem besonders ausgewiesenen Wohnungsmietrecht, war als Ganzes außerordentlich bürgerfreundlich, das Wohnungsmietrecht ohne Beispiel mieterfreundlich. Gemäß der bereits durch die Verfassung von 1949 gewährleisteten Gleichberechtigung der Frau und der Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern wurde – gemeinsam mit den Bürgern – schrittweise ein sehr fortschrittliches Familienrecht gestaltet.
Justizsystem
 
Dem entsprach ein bürgerfreundliches Justizsystem (5). Die (staatlichen) Gerichte in der DDR waren Gerichte des Volkes (die Richter wurden gewählt); die Urteile wurden tatsächlich „Im Namen des Volkes“ gesprochen. Darüber hinaus sprachen Gesellschaftliche Gerichte Recht; die Bürger waren in vielen Formen am Wirken der Justiz beteiligt, um Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen samt den sie bedingenden sozialen Ursachen dauerhaft zu lösen.
Das Justiz- und Rechtswesen in der DDR war auch deshalb so bürgerfreundlich, weil die anfallenden Kosten außerordentlich gering waren. Nun fielen die DDR-Bürger unter ein bürgerfeindliches, undurchsichtiges, kompliziertes und unverständliches Rechts- und Justizsystem, das in seinen Grundzügen aus der Kaiserzeit stammt.
Infolge der großen Unübersichtlichkeit und Unverständlichkeit dieses Rechts mussten und müssen sich die DDR-Bürger, um nicht völlig rechtlos zu bleiben, die Unterstützung eines Rechtsanwalts erkaufen. Sie werden nun von einer Kostenlawine in Gestalt der Gerichtskosten und der Anwaltsgebühren überrollt. So haben sie für den Beitritt „Sonderopfer“ zu erbringen. Der Rückfall in eine weit zurückliegende Vergangenheit im Gefolge des Anschlusses an die BRD ist für die DDR-Bürger besonders krass. Es handelt sich um einen in der Rechtsgeschichte einmaligen Rückfall.
Staat und Kirche
 
In einem Beitrag für eine Zeitschrift der Freidenker ist die augenfällige Tatsache hervorzuheben, dass die in Jahrhunderten erkämpfte Trennung von Staat und Kirche durch die Wiedereinführung der unheiligen Allianz von „Thron und Altar“ (6) rückgängig gemacht wurde.
In der DDR hatten sich die beiden christlichen Großkirchen gemäß alten Forderungen der Arbeiterbewegung  (7) auf den ihnen als Glaubensgemeinschaft zukommenden normalen Platz in der Gesellschaft zurückgezogen. Gem. Art. 49 der DDR-Verfassung hatte jeder Bürger das Recht, sich zu einem religiösen Glauben – und zwar nicht nur zu einem christlichen! – zu bekennen und sich in Religionsgemeinschaften zusammenzuschließen. Diese durften ihre Angelegenheiten in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der DDR selbst ordnen – und zwar auch, wie ihre Mitglieder Beiträge für ihre Religionsgemeinschaft entrichten. (8) Für uns Freidenker und andere Bürger, die sich nicht zum christlichen Glauben bekennen, ist der Vorgang des Herbstes 1990 besonders bösartig. In dem riesigen, mehr als 1000 Seiten umfassenden Paket des Einigungsvertrages (EV) verpackt, wurde auch ein Kirchensteuergesetz der DDR untergeschoben, so dass mit der Beschlussfassung über den EV auch dieses Gesetz – ohne den normalen parlamentarischen Gesetzgebungsweg durchlaufen zu haben, in Kraft trat. (9)
 
Erinnern wir uns: Als am 20. September 1990 – keine zwei Wochen vor dem Vollzug des Beitritts! – das Gesetz zum EV in der Volkskammer zur Abstimmung stand, hatten deren Abgeordnete nach dem von Bonn diktierten Procedere nur die Möglichkeit, dem EV en bloc zuzustimmen oder dagegen oder sich der Stimme zu enthalten. Eine Erörterung des Kirchensteuergesetzes – wie auch anderer im Paket des EV eingepackter Gesetze – war absolut unmöglich. Die Problematik und die Gemeinheit dieses Kirchensteuergesetzes der DDR, das sich nur auf solche „Religionsgesellschaften“ bezieht, die – nach bundesdeutschem Recht (!) (10) – „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ sind, (11) gegenüber den DDR-Bürgern bestanden nicht nur in dieser extrem undemokratischen Art der Gesetzgebung, sondern auch darin, dass DDR-Bürger, die keiner der beiden christlichen Großkirchen angehörten, nach den Vorschriften dieses Kirchensteuergesetzes (12) grundlos finanziell belastet wurden.
Wie in der BRD usus übernahm der Staat – in Gestalt seiner Finanzämter – für Fremde, für die Kirchen, kostenlos eine behördliche Dienstleistung mit allen steuerrechtlichen Konsequenzen (13) zu Lasten der Bürger. Hinzu kam, dass bezüglich der Kirchensteuerzahlungspflicht eine Umkehr der Beweislast eingeführt wurde. Normalerweise haben Vereinigungen die Nachweispflicht dafür, dass jene, von denen man Geld haben möchte, diesem Verein rechtskräftig beigetreten und nicht rechtskräftig ausgetreten sind. Nach dem Kirchensteuergesetz ist es faktisch umgekehrt: Der Bürger muss nachweisen, dass er in einem traditionell christlichen Land (14) keiner der beiden (christlichen) Großkirchen angehört. Da viele DDR-Bürger (und erst recht ihre Kinder) niemals einer dieser beiden Großkirchen angehört hatten, besaßen sie selbstverständlich keine Urkunde, keinen Beleg über einen Austritt aus der Kirche. Kraft des EV gerieten aber alle DDR-Bürger unter die Vermutung (Generalverdacht?), „der Kirche“ anzugehören oder – irgendwann einmal – angehört zu haben. Tatsache ist, dass viele DDR-Bürger durch dieses Kirchensteuergesetz eine Menge von Problemen und Kosten hatten, um gegen die Unterstellung Kirchenmitgliedschaft angehen zu können. Ja, sogar arbeitslos Gewordenen wurde und wird automatisch Kirchensteuer abgezogen, ein Versuch, sich dagegen gerichtlich zur Wehr zu setzen, schlug fehl. Diese völlig undemokratische und abartige Gesetzgebung ist ein besonders eklatantes Beispiel für die wiedererstandene unheilige Allianz von Altar und Thron, der die DDR-Bürger ungefragt diktatorisch unterworfen wurden. Wir haben es  muss man aussprechen – gegenüber den DDR-Bürgern mit einer spezifischen „Bestrafung“ derjenigen zu tun, die es gewagt hatten, nicht einer der beiden christlichen Großkirchen anzugehören oder angehört zu haben. Demgegenüber erleben wir seit 1990, ebenfalls auch zulasten der DDR-Bürger, eine beispiellose Privilegierung dieser beiden christlichen Großkirchen durch den Staat. Dass die Medien über die Kirchen in einem völlig unverhältnismäßigen Umfang berichten, als wären fast alle Bürger dieser Republik gläubige Christen, rundet das Bild ab. Wir DDR-Bürger sind im Gefolge der Annexion unseres Staates genötigt, in einem de facto christlichen Religionsstaat zu leben!
 

Schule und Kirche

Ein weiteres Beispiel für den ganz massiven historischen Rückfall in die Kaiserzeit ist im Bereich des Schulwesens festzustellen. Das GG und die Bundesrepublik haben beim Schulwesen nicht an die Errungenschaften der Weimarer Republik und ihrer Verfassung angeknüpft.
Zwar werden im Grundgesetz bezüglich der Religionsgemeinschaften durch Art. 140 die einschlägigen Bestimmungen der Weimarer Verfassung (Art. 136 – 139 sowie 141) (15) wiederholt und deren Geltung unter dem  Grundgesetz bekräftigt. Mehr aber auch nicht! In der DDR war gemäß dem Prinzip der Trennung von Staat und Kirche und der Gewährleistung der Glaubensfreiheit im Art. 39 unsrer Verfassung selbstverständlich, dass Religionsunterrichts nach Belieben von den kirchlichen Gemeinschaften außerhalb der Schule in den Räumen der Kirche durchgeführt werden konnte und wurde. Diese den Ideen der Aufklärung gemäße Selbstverständlichkeit war in der DDR Realität.
Nun wurde wieder ein System eingeführt, das aus der Kaiserzeit stammt; denn die Weimarer Republik hatte ausdrücklich weltanschauliche Schulen zugelassen und arbeiten lassen, bis die Nazis sie 1933 verboten. Der praktizierte (christliche) Religionsunterricht wird ja nicht als Lehre über Religionen, ihre Entstehung und die Religionsgeschichte durchgeführt, sondern als „Christenlehre“, als Glaubenslehre, als Verbreitung eines Glaubens. Dergleichen „Lehre“ kann niemals Gegenstand eines wissenschaftlich begründeten Unterrichts sein und hat daher an
staatlichen Schulen nichts zu suchen. Wird er dort zugelassen, ist dies der Beweis, dass dieser Staat ein (christlicher) Religionsstaat ist!
Das GG selbst erklärt sich dazu nicht! Verschämt übernimmt es aus der Weimarer Reichsverfassung (per Art. 140 GG) den Art. 137 Abs. 1 mit der klaren Aussage: „Es besteht keine Staatskirche.“ In namhaften Kommentaren ist zu lesen: „Das Verhältnis von Staat und Kirche steht in einer spezifisch deutschen (16) geschichtlichen Kontinuität. Es ist nicht durch strikte Trennung und Indifferenz (Laizismus), sondern durch eine ‚balancierte Trennung‘ gekennzeichnet.“ Das lasse Raum für „wechselseitige Zugewandtheit“ und Kooperation! Wie auch bei anderen bundesdeutschen juristischen Aussagen in Gesetzen und Richtersprüchen werden klare Worte vermieden. Man scheut sich, im 21. Jahrhundert zuzugeben, welchen ganz offiziellen Einfluss „die Kirche“, d. h. die beiden christlichen Großkirchen, im Staat und auf ihn hat!
Im Schulwesen gilt in den Ländern Bremen und Berlin, die damals am 1.1.1949 eine andere Regelung hatten, die Ausnahmeregelung des Art. 141, die sog. Bremer Klausel; nur in diesen – aus der Reihe tanzenden – beiden Ländern ist Religionsunterrichts kein ordentliches Lehrfach.
Im Übrigen ist in der BRD nach Art. 7 Abs. 3 GG Religionsunterricht in öffentlichen Schulen (mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen) ordentliches Lehrfach! Das muss man sich im einundzwanzigsten Jahrhundert vor Augen führen! Der Rückfall in die Vergangenheit, die Kaiserzeit ist unübersehbar. Der Rückfall kommt auch darin zum Ausdruck, dass Art. 7 Abs. 4 GG das Recht zur Errichtung von privaten Schulen ausdrücklich gewährleistet.
Auch ohne besondere soziologische Analyse liegt auf der Hand, dass Schüler privater Schulen solche sind, deren Eltern diesen besonderen, kostspieligeren Schulbesuch zu bezahlen vermögen; die private Schule dient als solche der Aufrechterhaltung der sozialen Unterschiede und Gegensätze. Lediglich die Vorschulen der Kaiserzeit, d. h. jener Schulen, die privilegierte Kinder an Stelle der Volksschulen unmittelbar zum Gymnasium oder gleichgestellten höheren Lehranstalten führen, bleiben, wie bereits durch die Weimarer Verfassung abgeschafft.
Es ist daher festzustellen: Über den enormen Rechtsverlust für alle DDR-Bürger hinaus, der einen gravierenden Rückfall in die Kaiserzeit markiert, haben die Freidenker der DDR und alle nicht an die Religionen der beiden christlichen Großkirchen gebundenen Bürger des Beitrittsgebietes zusätzliche gravierende Nachteile und Verluste im Gefolge der Annexion der DDR
durch die BRD erlitten. Müssen wir Freidenker nun an unsere Bestrebungen und Kämpfe der Kaiserzeit anknüpfen, um wenigstens das zu erreichen, was uns schon
Weimar bot?
Anmerkungen
 
(1) Natürlich ist die Zuordnung und Einbindung der betreffenden
Grundrechte unterschiedlich wie auch die Terminologie.
(2) Nach Art. 29 GG sind auf Bundesebene Volksentscheide nur in Fällen
der Neugliederung des Bundesgebietes, wenn es um Länder geht,
vorgesehen.
(3) Die dann gewählten Abgeordneten sind nach Art. 38 GG
nicht an Aufträge gebunden, auch nicht an solche ihrer Wähler, und nur
ihrem Gewissen(!!?) unterworfen.
(4) Sie geben ihre Stimme im Wahllokal wie einen Mantel an der Garderobe
ab. (Tucholski).
(5) Näheres dazu siehe in „Justizsystem“, ebenfalls im Wiljo
Heinen-Verlag 2010.
(6) Die Stelle des „Thrones“ von Kaisern und Königen haben vornehmlich
CDU-Kanzler, jüngst eine Pfarrerstochter als Kanzlerin, eingenommen.
(7) Ich nenne hier nur das Erfurter Programm der SPD von 1891.
(8) Dabei darf nicht vergessen werden, in welchem erheblichen Umfang der
Staat DDR finanzielle Aufwendungen für die Kirchen erbrachte, für den
Wiederaufbau ihrer durch den Krieg zerstörten Kirchen, für die
Ausbildung von Theologen usw.
(9) Dieses Gesetz ist wie auch einige andere Gesetze – nicht in einem
ordnungsgemäßen gesetzgeberischen parlamentarischen Verfahren
vorbereitet worden, sondern den Abgeordneten der letzten Volkskammer
buchstäblich untergeschoben worden. Dieses Gesetz war also überhaupt
kein Gegenstand parlamentarischer Aufführung, wurde aber in Kraft
gesetzt.
(10) Auch in dieser Vermischung der Rechtsordnungen der DDR und der BRD
kommt die Ungeheuerlichkeit dieses Gesetzes zum Ausdruck: In einem
Gesetz der Noch-DDR werden elementare Begriffe des bundesdeutschen
Rechts zur Grundlage der weiteren Regelungen genommen!
(11) Außer den beiden christlichen Großkirchen werden auch die „jüdischen
Kultusgemeinden“ dazu gerechnet.
(12) Dazu gehört z. B. auch die gesetzliche Verpflichtung des
„Arbeitgebers“ zur Einbehaltung und Abführung der Kirchensteuer ihrer
„Arbeitnehmer“ an die Finanzämter. Der Rechtsweg zu den
Verwaltungsgerichten wurde durch § 14 zugelassen. Nach § 20 war dieses
Noch-DDR-Gesetz ab 1.1.1991 zu vollziehen!
(13) Bei einer „Steuer“ – die nicht nur ein nach dem Privatrecht BGB) zu
entrichtender Mitgliedsbeitrag ist – unterfällt der Bürger allen
Konsequenzen einer Verletzung des Steuerrechts, etwa im Fall des
Verschweigens steuerlich erheblicher Angaben, ggfs. einer
steuerrechtlichen Strafbarkeit.
(14) Wovon die Präambel des GG mit dem christlich motivierten
Einleitungssatz „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott“ ( Allah
und andere Götter anderer Religionen sind ja offensichtlich nicht
gemeint!) ausgeht.
(15) Der ausgelassene Art. 140 der Weimarer Reichsverfassung lautet: „Den
Angehörigen der Wehrmacht ist die nötige freie Zeit zur Erfüllung ihrer
religiösen Pflichten zu gewähren.“
(16 )Die DDR, die insoweit nur die Forderungen der deutschen
Arbeiterbewegung verwirklichte, ist also nicht deutsch; sie wurde ja
stets als etwas Fremdes am deutschen Volkskörper desavouiert!

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