Zu diesem Thema gibt es einen brandaktuellen Fernsehtermin:
Am Montag, dem 2.10.2017, ab 20.15 Uhr zeigt das ARD-Fernsehen im Rahmen eines Themenabends „Selbstbestimmtes Sterben“ zunächst den Spielfilm „Die letzte Reise“ mit Christiane Hörbiger und im Anschluss eine 30-minütige TV-Dokumentation „Frau S. will sterben“.
In einer aus dem Anlass dieser Filmvorführung durchgeführten Repräsentativ-Umfrage sagte eine Mehrheit der Befragten, dass sie ihren schwerstkranken Angehörigen beim Suizid helfen würde.
Wer heute den Film verpasst, kann diesen bekanntlich nachträglich in der Mediathek der ARD abrufen.
Nach diesem ungewöhnlichen Vorspann aus aktuellem Anlass nun zum eigentlichen Einladungstext:
Liebe Freidenkerin, lieber Freidenker, liebe Freunde, wir laden herzlich ein zu unserer nächsten öffentlichen
„Berliner Runde – Freidenker im Gespräch“
am Mittwoch, dem 11. Oktober 2017, 18.00 Uhr im Kieztreff Wedding, Stralsunder Straße 6, 13355 Berlin*.
Unser Thema:
„Selbstbestimmt leben – selbstbestimmt sterben“
Unser Referent und Gesprächspartner ist Michael Wardenga, Präsidiumsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
Moderation: Klaus-Peter Kurch
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Nicht zuletzt der Initiative unseres 94-jährigen Mitglieds Karl-Heinz Schulz ist es zu verdanken, dass wir uns im Rahmen des weitgespannten Diskussionsthemas der Freidenker „Wie wollen wir leben?“ auch dem Lebensende zuwenden.
Wir teilen das Anliegen der DGHS, den Menschen auch zum Lebensende “unerträgliches und sinnloses Leiden zu ersparen und ihnen auch beim Sterben ihre Menschenwürde zu erhalten“. Dem gerecht zu werden, verlangt von jedem Menschen Aktivität, um sich zu informieren und rechtzeitig notwendige Entscheidungen zu treffen. Dem soll unsere Gesprächsrunde dienen.
Einleitend wird Dr. Kurch einige Gedanken zur Selbstbestimmung der Persönlichkeit vortragen und dabei die Vorzüge einer atheistischen Denkweise hervorheben, ohne problematische Momente zu ignorieren.
Doch der Schwerpunkt unserer Runde soll mehr auf konkret-praktische Probleme, die zum Lebensende auftreten können, gerichtet sein.
Herr Wardenga wird die rechtliche Situation nach der Verabschiedung des §217 des Strafgesetzbuches (Suizidhilfe-Verbot) durch den Deutschen Bundestag am 6.11.2015 erläutern.
Weitere Schwerpunkte sind:
Bedeutung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Möglichkeiten und Grenzen der Palliativmedizin
Möglichkeit und Probleme des Sterbefastens.
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Wir immer freuen wir uns auf einen spannenden, sachkundigen Vortrag und auf eine lebhafte Diskussion mit vielen Teilnehmern im schönen Kieztreff im Wedding.
Wie immer findet ihr in den nächsten Tagen auf unserer Webseite weitere Hinweise, Literaturempfehlungen und eventuelle Aktualisierungen.
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Eure Kollektive Berliner Leitung
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* Der Kieztreff – „generationsübergreifender und kiezbezogener Treffpunkt für alle Anwohnergruppen“ – ist etwa gleich weit entfernt (ca. 300m Fußweg) von den U-Bahnhöfen Bernauer Straße oder Voltastraße. Die Stralsunder Straße kreuzt die Brunnenstraße. Im Bereich des Kieztreffs ist die Stralsunder Straße verkehrsberuhigt (ohne Autoverkehr), parkartig. Der Eingang zum Kieztreff ist von der Stralsunder Straße etwas zurückgesetzt („zweimal um die Ecke“), Dank Ausschilderung aber trotzdem gut zu finden.
Lesung und Debatte über Lösungsstrategien für das taumelnde Europa und die von Krisen geschüttelte Welt.
Vortrag und Diskussion mit dem Historiker Reinhard Paulsen. Es geht um eine
(Näheres dazu hier.)
Wann? Donnerstag, den 3. August 2017, Beginn 19.30 Uhr
Wo? COOP Anti-War Café Berlin, Rochstr. 3, 10178 Berlin
Eintritt frei/Hutspende
Weitere Informationen hier.
In der „jungen Welt“ ist ein Artikel zur Geschichte der Sowjetunion von Reinhard Lauterbach erschienen.
Der Deutsche Freidenkerverband veranstaltet im September 2017 in Berlin eine wissenschaftliche Konferenz aus Anlass des 100. Jahrestages der Oktoberrevolution.
Worum geht es?
Videoüberwachung wird ungebremst weiter ausgebaut. Im Jahr 2016 stieg die Zahl der Bahnhöfe mit Videoüberwachung auf 900. Die Zahl der Kameras in den Bahnhöfen stieg im letzten Jahr von 5.000 auf 6.000 (+20%). Damit werden bereits mehr als 80% der Fahrgastströme bei der Bahn erfasst.
Intelligente Videoüberwachung
Die Deutsche Bahn, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei wollen am Bahnhof Südkreuz nun eine Software zur Gesichtserkennung und Nachverfolgung von Personen erproben. Andererseits arbeitet das Bundesinnenministerium auf Ebene der Europäischen Union daran, die großen grenzpolizeilichen EU-Datenbanken ebenfalls mit Möglichkeiten zur biometrischen Gesichtserkennung auszustatten. Damit können zukünftig Gesichtsbilder von deutschen Bahnhöfen oder Flughäfen mit den europäischen Informationssystemen abgeglichen werden, denn die sogenannte „intelligente Videoüberwachung“ analysiert und erkennt Personen an Hand von Fotos in Datenbanken, z.B. die mit sämtlichen biometrischen Fotos unserer Ausweise und Pässe.
Tracking und Bewegungsprädiction
Das Projekt auf dem Bhf Südkreuz wird also eine Indect-ähnliche Videoüberwachung aufbauen und erproben… Die Technik sollte mit einem uneingeschränkten Einblick in unsere Privatsphäre beurteilen ob wir uns normal oder „abnormal“ verhalten.
Im Vordergrund am Bahnhof Südkreuz stehen Tests zum Zwecke des Abgleiches mit polizeilichen Datenbanken und die Selektion verdächtiger Verhaltensweisen und bestimmter äußerer Erscheinungsmerkmale… Beginnen wird man deshalb im Bahnhof Südkreuz mit rund 80 Videokameras…
Aktion Freiheit statt Angst e.V. sieht bei dem Projekt folgende Gefahren:
– Angeblich geht es, wie inzwischen üblich, um Terrorfahndung, praktisch soll die Verfolgung aller Vergehen bis zu Ordnungswidrigkeiten, also auch Schwarzfahrer, Sprayer, Obdachlose, Bettler, … möglich sein.
– Es werden nicht nur die Personen überwacht, von denen eine Gefahr ausgeht.
– Niemand kann (nach der Testphase) der biometrischen Erfassung entgehen ohne auf seine Bewegungsfreiheit zu verzichten.
– Es fehlt jegliche Zweckbindung der erhobenen Daten.
– Das Ergebnis wird eine große Zahl an False Positives sein, Unschuldige geraten ins Visier der Behörden. Daraus ergibt sich dann eine Umkehrung der Unschuldsvermutung, weil die „Beschuldigten“ den Vorwurf entkräften müssen.
– Der Abgleich mit Biometrischen ePerso Fotos erfolgt nun entgegen den Zusicherungen bei Einführung dieser biometrischen Technik im Jahr 2003.
Weitere Informationen: HIER: